Hochrangige Regierungsvertreter aus Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Polen und Spanien haben sich in einem gemeinsamen Schreiben (Joint Letter) an die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission gewandt und eine gezielte Überarbeitung der Delegated Act (EU) 2023/1184 gefordert. Die Verordnung regelt die Herstellungskriterien für erneuerbare Kraft- oder Brennstoffe nicht-biologischen
Ursprungs (RFNBO), insbesondere für grünen Wasserstoff.
Fünf EU-Mitgliedstaaten fordern Nachschärfung der RFNBO-Delegated Act
01.10.2026
Verzögerter Markthochlauf als Ausgangspunkt
In dem Schreiben verweisen die Unterzeichner auf mehrere Entwicklungen, die den europäischen Wasserstoffhochlauf aus ihrer Sicht bremsen: Investitionsentscheidungen würden verzögert oder ganz ausgesetzt, langfristige Abnahmeverträge kämen trotz nationaler und europäischer Förderung nur vereinzelt zustande, und die erwarteten Kostendegressionen bei Elektrolyseuren blieben aus. Auch der Ausbau der notwendigen Strom- und Wasserstoffinfrastruktur verlaufe langsamer als ursprünglich angenommen.
Konkrete Anpassungsvorschläge
Die Mitgliedstaaten schlagen der Kommission drei zentrale Änderungen vor, deren Umsetzung im Rahmen einer fokussierten Revision – ohne vollständige Neuverhandlung der Verordnung – bis 2026 abgeschlossen sein soll:
Weitere Forderungen
Ergänzend fordern die Mitgliedstaaten rechtliche Absicherungen für bereits getätigte Investitionen, um Planungssicherheit für First-Mover-Projekte zu gewährleisten, sowie ein möglichst rasches Inkrafttreten überarbeiteter Bestimmungen. Darüber hinaus regen sie eine Bewertung des Zusammenspiels zwischen dem nicht-förderbezogenen Additionalitätskriterium und dem möglichen langfristigen Bedarf an Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) zur Absicherung erneuerbarer Energien an.
Die unterzeichnenden Staaten betonen ihre Bereitschaft, den weiteren Revisionsprozess konstruktiv mit der Europäischen Kommission zu begleiten.
Weiterführende Links:
In dem Schreiben verweisen die Unterzeichner auf mehrere Entwicklungen, die den europäischen Wasserstoffhochlauf aus ihrer Sicht bremsen: Investitionsentscheidungen würden verzögert oder ganz ausgesetzt, langfristige Abnahmeverträge kämen trotz nationaler und europäischer Förderung nur vereinzelt zustande, und die erwarteten Kostendegressionen bei Elektrolyseuren blieben aus. Auch der Ausbau der notwendigen Strom- und Wasserstoffinfrastruktur verlaufe langsamer als ursprünglich angenommen.
Konkrete Anpassungsvorschläge
Die Mitgliedstaaten schlagen der Kommission drei zentrale Änderungen vor, deren Umsetzung im Rahmen einer fokussierten Revision – ohne vollständige Neuverhandlung der Verordnung – bis 2026 abgeschlossen sein soll:
- Additionalitätskriterium (Art. 11): Verlängerung der Übergangsfrist bis 2035 sowie Beibehaltung der bestehenden Grandfathering-Regelung für zehn Jahre, längstens bis 2040.
- Zeitliche Korrelation (Art. 6 Abs. 2): Ausweitung der monatlichen Korrelation bis 2035 für Länder bzw. Regionen mit vergleichsweise emissionsarmem Strommix, wobei die EU als ein zusammenhängender Raum betrachtet werden soll. Zudem wird die Kommission gebeten zu prüfen, ob eine Beibehaltung der monatlichen Korrelation auch über 2035 hinaus mit den Zielen der Verordnung vereinbar wäre.
- Sunset-Klausel (Art. 4 Abs. 1): Prüfung einer Absenkung der Schwelle für die generelle Ausnahmeregelung bei sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien im Stromsystem.
Weitere Forderungen
Ergänzend fordern die Mitgliedstaaten rechtliche Absicherungen für bereits getätigte Investitionen, um Planungssicherheit für First-Mover-Projekte zu gewährleisten, sowie ein möglichst rasches Inkrafttreten überarbeiteter Bestimmungen. Darüber hinaus regen sie eine Bewertung des Zusammenspiels zwischen dem nicht-förderbezogenen Additionalitätskriterium und dem möglichen langfristigen Bedarf an Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) zur Absicherung erneuerbarer Energien an.
Die unterzeichnenden Staaten betonen ihre Bereitschaft, den weiteren Revisionsprozess konstruktiv mit der Europäischen Kommission zu begleiten.
Weiterführende Links:
- gemeinsames Schreiben (Joint Letter) an die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission
- Delegated Act (EU) 2023/1184

