Regeln für grünen Wasserstoff beschlossen!

22.08.2023
Der heiß diskutierte Delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission wurde endlich beschlossen. Damit grüner Wasserstoff bzw. andere „erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs“ auf die Ziele aus der Erneuerbaren Richtlinie angerechnet werden dürfen, wurden in einem Delegierten Rechtsakt bestimmte Kriterien festgelegt.
Ein wesentlicher Schritt in der Förderung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ist der Delegierte Rechtsakt (DA), der spezifische Kriterien für den Einsatz von grünem Strom bei der Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen festlegt. Dies umfasst insbesondere die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen aus Biomasse (RFNBO).

Im Februar 2023 hat die Europäische Kommission zwei wichtige delegierte Rechtsakte im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) veröffentlicht. Diese Rechtsakte definieren, was in der EU als grüner Wasserstoff gilt, also Wasserstoff, der ausschließlich durch den Einsatz von erneuerbarem Strom hergestellt wird. Sie sind Teil eines umfassenden EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der neben der Definition von erneuerbarem Wasserstoff auch Richtlinien für Energieinfrastrukturinvestitionen, staatliche Beihilfen und legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst. Ziel dieser Rechtsakte ist es, sicherzustellen, dass alle erneuerbaren Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) mit Strom aus erneuerbaren Quellen produziert werden.

Alle Details zum Delegierten Rechtsakt finden Sie hier: Link zum Artikel