RED III veröffentlicht

10.11.2023
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und grüneren Europäischen Union. Die Richtlinie stellt neue Vorgaben für Mitgliedsstaaten im Bereich der erneuerbaren Gase für die Sektoren Verkehr und Industrie auf.

Im Rahmen des ambitionierten 'Fit for 55'-Pakets der Europäischen Union wurde auch die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Diese wichtige Richtlinie, die bis zum Juni 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist ein zentraler Baustein des Europäischen Green Deals. Sie zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in verschiedenen Sektoren wie Gebäude, Wärme & Fernwärme, Industrie und Verkehr deutlich zu erhöhen. 

Ein wesentlicher Aspekt der RED III ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, der Netze und Energiespeicher. Die EU-Staaten werden verpflichtet, die oft langwierigen Genehmigungsprozesse signifikant zu verkürzen, um einen schnelleren Ausbau und eine effizientere Umsetzung der erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Darüber hinaus enhält die Richtlinie gänzlich neue Bestimmungen zum Einsatz von Grünen Gasen bzw. von grünem Wasserstoff in der Industrie. Welche genau das sind, können Sie hier nachlesen: Link zum Beitrag