Investzuschuss-Verordnung Gas in Kraft

20.06.2024
Die Verordnung „EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas“ ist mit 18.06.2024 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, Investitionszuschüsse für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas zu regeln.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind:

  • Anwendungsbereich: Die Verordnung regelt Investitionszuschüsse für Anlagen gemäß den §§ 59, 60 und 61 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

  • Förderfähige Projekte: Zuschüsse können für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen sowie für die Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährt werden.

  • Fördervoraussetzungen: Zu den Bedingungen gehören unter anderem das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, die finanzielle Absicherung der Maßnahmen, die Einhaltung der technischen und sicherheitsrelevanten Standards sowie das Einholen von mindestens zwei Angeboten bei größeren Projekten.

  • Fördersätze und Mittel: Für das Jahr 2024 sind Fördermittel und Zeitfenster für Förderanträge festgelegt. Es stehen für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen 15 Millionen Euro und für die Neuerrichtung von Anlagen zur Vergärung 25 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Förderanträge: Anträge müssen über eine elektronische Plattform eingereicht werden und einige relevante Informationen und Unterlagen enthalten, darunter technische Projektbeschreibungen und Nachweise über Genehmigungen.

  • Ermittlung der förderfähigen Kosten: Förderfähig sind ausschließlich die Kosten, die direkt mit der Umrüstung oder Neuerrichtung der Anlage in Zusammenhang stehen. Ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückskosten, Steuern und Finanzierungskosten.

  • Ausmaß der Förderung: Die Förderung beträgt maximal 65% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, 55% für mittlere und 45% für große Unternehmen.

  • Rückzahlung und Kontrolle: Es gibt klare Regelungen für die Rückzahlung von Fördergeldern bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen oder Missbrauch der Mittel. Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, alle relevanten Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren und den zuständigen Stellen Einblick zu gewähren.